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Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?

Beim Gründungszuschuss geht es um eine Menge Geld:

Ein verheirateter Gründer mit Kind, der zuvor ein Enkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, kann bis zu 23.800 Euro Gründungszuschuss erhalten. Ein Alleinstehender bis zu 18.900 Euro.

Und so berechnet sich der Gründungszuschuss:

Der Gründungszuschuss wird bis zu 15 Monate lang gewährt und besteht aus zwei Phasen:

1. Grundförderung: Sie erhalten neun Monate lang eine Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-l-Anspruchs zuzüglich eienr monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (diese können de facto höher oder niedriger ausfallen). Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, besteht ein Rechtsanspruch auf die Grundförderung.
2. Aufbauförderung: Sie können einmalig eine Verlängerung der Förderung um sechs Monate beantragen . In dieser Zeit erhalten Sie allerdings nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro. Die Bewilligung der Aufbauförderung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Die gesamte Förderung erhalten Sie steuerfrei. Sie unterliegt - anders als das Arbeitslosengeld - noch nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet: Das Finanzamt behandelt Sie so, als hätten Sie gar keine Förderung erhalten. Auf das zusätzliche erwirtschaftete Einkommen werden zunächst nur die niedrigen Eingangssteuersätze erhoben. 

Die führende Website zu diesem Thema mit Businessplan-Vorlage, geförderter Beratung, Büchern bundesweiten Seminaren und vielen Tipps ist:   

                                     www.gruendungszuschuss.de


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