Als Handelsvertreter wird bezeichnet, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
Selbständiger Handelsvertreter ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestaltet und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Kennzeichnende Merkmale sind also Unternehmerrisiko und Weisungsfreiheit.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für das Handelsvertreterrecht finden sich in den §§84-92c des Handelsgesetzbuches. Dort sind die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters und des von ihm vertretenen Unternehmers geregelt. Teilweise sind diese Vorschriften zwingend, es sind also keine vertraglichen Abweichungen erlaubt. Im Übrigen können die Rechte und Pflichten vertraglich frei vereinbart werden.
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